1. Mietvertrag:
Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Mietvertrag angegebenen Leistungen. Die Ferienwohnung darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden. Die vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden. Im beschränkten Umfang sind Überschreitungen möglich, dieses muss jedoch mit dem Vermieter abgestimmt werden. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten.
2. Zahlung:
Mit Anmietung der FeWo sind 10 % der vertraglichen Miete zur Zahlung fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Der Restbetrag muss bis 21 Tage vor Mietbeginn auf das Konto 1000609931 bei der Sparkasse Herford (BLZ 49450120) eingegangen sein. Bei vollem Eingang der vertraglich vereinbarten Miete wird Ihnen der Code für den Schlüsselsafe mit Haus – und Wohnungsschlüssel zugeschickt bzw. der Schlüssel persönlich übergeben. Bei Nichteingang der Mietsumme ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht erstattet.
3. Nichtinanspruchnahme:
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen folgende Gegenleistungen zu erbringen:
– erfolgt der Rücktritt vom Vertrag 60 Tage vor Beginn der Buchung, ist ein pauschalierter Schadenersatz von 10 % der vereinbarten vertraglichen Leistung zu entrichten.
– erfolgt der Rücktritt vom Vertrag 30 Tage vor Beginn der Buchung, ist ein pauschalierter Schadenersatz von 50 % der vereinbarten vertraglichen Leistung zu entrichten.
– erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so ist
die gesamte vertragliche Leistung zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Formulare senden wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zu. Der Vermieter hat ein Rücktrittsrecht, wenn bis zum 21. Tag vor Mietbeginn die Miete nicht eingegangen ist. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen wie beim Rücktritt des Mieters.
4. Schäden am Mietgegenstand:
Schäden am Mietgegenstand sind beim Antritt des Mietverhältnisses unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Ansonsten bleibt der Mieter für Schäden, die über die beim normalen Gebrauch eingetretene Abnutzung hinausgehen, schadenersatzpflichtig.
5. Pflichten des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam und Eltern für ihre Kinder. Der Mieter ist ferner verpflichtet, uns evtl. angerichtete Schäden sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung haben wir das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, wenn der Nachmieter aufgrund entstandener Schäden Minderung oder Schadenersatz in Anspruch nimmt. Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, mündlich oder telefonisch und anschließend schriftlich an uns gemeldet werden. Bettwäsche und Handtücher gehören zur Wohnung. Es ist nicht erlaubt, Handtücher mit an den Strand zu nehmen. Am Abreisetag hat der Mieter die Wohnung bis 10.00 Uhr ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen.
Wir bitten, die Bettwäsche abzuziehen und zusammenzulegen, ferner Mülleimer und Papierkörbe zu leeren, evtl. den Kühlschrank abzutauen.
6. Haustiere:
Haustiere sind nur in der Wohnung 1 Hooge und 8 Pellworm gestattet, kleine Hunde auch in der Wohnung 5 Hamburger Hallig.
7. Das Rauchen ist nur in der Wohnung 8 Pellworm gestattet
8. Haftung:
Der Vermieter haftet nicht und in keiner Form für das mitgebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter und deren Kinder durch die Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen.
9. Schlussbestimmungen:
Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchung (mündlich, telefonisch oder schriftlich) einerseits und durch Buchungsbestätigung andererseits.
Gerichtsstand ist Niebüll.